Fachübersetzungen und Beglaubigungen

Leistungen

Allgemein Wissenswertes
zum Thema Übersetzen

  • Beglaubigte Übersetzung
    (in NRW: bescheinigte Übersetzung)

Eine „beglaubigte Übersetzung" wird oft für behördliche Zwecke benötigt. Dies ist eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit sowie Übereinstimmung mit dem vorgelegten Ausgangstext/Originaldokument von einem ermächtigten Übersetzer durch Rundstempel und Unterschrift bestätigt wird. Hierzu sollte das Originaldokument oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Der Übersetzer muss in jedem Fall angeben, welches Dokument der Übersetzung zugrunde gelegt wurde.

beglaubigungen

  • Dolmetschen

...ist die mündliche Übersetzung des gesprochenen Wortes von einer Ausgangssprache in eine Zielsprache. Wir selbst arbeiten nicht als Dolmetscher, können Ihnen aber geeignete KollegInnen vorschlagen.

  • Ermächtigter Übersetzer

Ist Ihr Dokument für eine Behörde oder sonstige offizielle Zwecke (z. B. Gründung einer Niederlassung im Ausland, für einen Gerichtsprozeß, Auswanderung, Bewerbung im Ausland, Heirat im Ausland) bestimmt, muss die Übersetzung von einem ermächtigten Übersetzer angefertigt sein. Dieser Übersetzer hat seine Befähigung gegenüber dem Oberlandesgericht nachgewiesen und ist von diesem ermächtigt worden, die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung zu bescheinigen.

  • Honorar

Üblicherweise wird das Honorar über den Zeilenpreis (Zeile) plus gesetzliche Mehrwertsteuer abgerechnet.

  • Kostenvoranschlag

Kostet nichts und ist unverbindlich. Eine möglichst genaue Kostenschätzung kann nur erfolgen, wenn z. B. von einem längeren Text einige beispielhafte Seiten vorgelegt werden, da natürlich Schriftgröße und Zeilenabstand sehr unterschiedlich sein können (Zeile). Bitte beachten Sie, dass der veranschlagte Preis, falls nicht anders angegeben, immer der Nettopreis ist, d. h. zuzüglich 19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer.

  • Muttersprache

Die beste sprachliche Qualität wird erzielt, wenn der Übersetzer in seine Muttersprache übersetzt. In der eigenen Sprache kann man in der Regel präziser formulieren und auch feinste sprachliche Nuancen korrekt zum Ausdruck bringen. Deshalb übersetzen wir grundsätzlich nur in unsere jeweilige Muttersprache.

  • Terminabsprache

Wird ein bestimmtes Datum zur Fertigstellung vereinbart, so gilt dies - falls nicht anders verabredet - bis 17.00 Uhr (MEZ) des jeweiligen Kalendertages.

  • Textübermittlung

Ihr Ausgangstext kann uns per E-Mail, Fax oder Post/Kurier zugesandt werden. Privatkunden können ihre Unterlagen der Einfachheit halber auch gern persönlich bei uns abgeben und wieder abholen. Kopien von Dokumenten sollten gut lesbar sein. Zeugnisse, vondenen eine beglaubigte Übersetzung angefertigt werden soll, können auch in Form eingescannter Bilddateien übermittelt werden.

  • Übersetzen

...ist die schriftliche Übertragung eines Textes von einer Ausgangssprache in eine Zielsprache.

  • Zeile

Übersetzungen werden nach Zeilen abgerechnet. Eine Zeile hat 50 - 55 Zeichen. Gezählt werden alle Anschläge im übersetzten Text, also auch Leerzeichen. Die Anzahl der Zeilen im übersetzten Text kann gegenüber der Zeilenzahl im Ausgangstext durchaus stark abweichen

  • Zeugnisse, Geburtsurkunden etc.

Wir bringen Ihre zu übersetzenden Dokumente in die Form, die Ihrem Original am nächsten kommt; d. h. die Schriftart und Schriftgröße, Seiteneinteilung und Layout werden so weit wie möglich übernommen. Bei Zeugnissen beachten Sie bitte, dass neben dem reinen Text auch Briefkopfangaben, Stempeltexte, Rundsiegel und Unterschriften übersetzt bzw. angegeben werden müssen, da es sich hier um Urkundenmerkmale handelt.

  • Zuschläge

Für Eilaufträge, Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit können Aufschläge von 10 - 50 % berechnet werden